Verfassungsschutz

Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg beobachten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Richter mit Grundgesetz und Richterhammer in den Händen. Quelle: Fotolia.

Zumeldung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Beobachtung der AfD in Baden-Württemberg.

„Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Verfassungsschutz den Rücken gestärkt – es hat klipp und klar festgestellt, dass bei der AfD im Land tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verhaltensweisen der Partei darauf gerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung hinsichtlich der Ausprägung der Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Grundgesetz außer Geltung zu setzen. Im Klartext bedeutet das: Die AfD will die Axt an unser Grundgesetz legen und darf deshalb völlig zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet werden“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. November 2023. Der AfD Landesverband Baden-Württemberg hatte sich mit seinen Anträgen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen seine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg und deren öffentliche Bekanntgabe gewandt. Diese Anträge hat das Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt.

Innenminister Thomas Strobl: „Der Verfassungsschutz darf weiterhin nachrichtendienstliche Mittel einsetzen und wird das auch tun. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Informationen auch verdeckt beschafft und die dafür im Landesverfassungsschutzgesetz genannten nachrichtendienstlichen Mittel angewendet werden. Diese positive Entscheidung im Eilrechtsverfahren stimmt mich optimistisch, dass das Verwaltungsgericht auch in der Hauptsache im Sinne des Verfassungsschutzes entscheiden wird. Es ist gerade in diesen schwierigen Zeiten gut, dass das Landesamt für Verfassungsschutz als Frühwarnsystem unserer Demokratie seine Arbeit machen kann.“

Weitere Meldungen

Thomas Strobl und Magnus Brunner
Europäisches Parlament

Innenminister Thomas Strobl in Straßburg

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Machbarkeitsstudie zur Unterbringung von Verkehrspolizei und Einsatztrainingszentrum

Einsatzfahrzeug E-Mobilität
Polizei

E-Mobilität bei der Polizei Baden-Württemberg nimmt weiter Fahrt auf

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Meilenstein im Kampf gegen den internationalen Cybertrading-Betrug erreicht

Übergabe des neuen Einsatzleitwagens für die DLRG
Rettungsdienst

Neuer Einsatzleitwagen für die DLRG

Innenministerkonferenz Bremerhaven
IMK

Innenministerkonferenz zeigt große Einigkeit bei der Extremismus-Bekämpfung

Polizei Festnahme
Polizei

Europaweite Aktionstage zur Bekämpfung des Menschenhandels

Anna Maria Ostermeier
Land und Kommunen

Anna Maria Ostermeier wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Ravensburg

Aktionstag gegen Gewalt an Schulen
Entschlossen gegen Hass und Hetze

Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Verleihung der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille Unwetter 2024
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung für Fluthelferinnen und Fluthelfer

Gewitterzelle über dem Schwarzwald.
Sicherheit

Extremwetterlagen in Baden-Württemberg

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben"

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Bundesregierung bringt Pläne für schnellen Netzausbau auf den Weg